Copyright sign

IT-Vertragsrecht

Ein formal und inhaltlich für alle Beteiligten verständlich formulierter IT-Vertrag unterstützt Ihr Unternehmen auf verschiedenen Ebenen massiv. Denn ein solcher IT-Vertrag ist:

  1. Ein Dokument, das aufgrund seiner formalen und inhaltlichen Qualität zugleich die Qualität Ihrer Leistungen ankündigt und widerspiegelt;
  2. Eine Anleitung für Ihre Mitarbeiter, da er − wenn er vor allem im Leistungsbereich einfach und präzise formuliert ist − die Anforderungen enthält, die Sie leisten werden bzw. die Ihr Vertragspartner erwarten darf;
  3. Vorbeugung für den Krisenfall, da er Ihnen für die Diskussionen mit Ihrem Vertragspartner die notwendigen Argumente liefert, sowie
  4. Eine „Versicherung“ für den Fall einer Auseinandersetzung, da er Ihre Rechtsposition beschreibt und festlegt.

Das IT-Vertragsrecht ist das zentrale Tätigkeitsgebiet unserer Kanzlei.

Wir bieten hierbei insbesondere folgende Leistungen, für alle Arten von Verträgen über IT-Leistungen:

  • Vertragsvorbereitung: Die Auswahl des richtigen Vertragspartners
  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsverhandlung
  • Bereitstellung von AGB und Vertragsvorlagen für nationale und internationale Verträge

Cloud Computing, Datenschutz, Compliance, Informationssicherheit (Cybersecurity)

Immer mehr Verträge werden auf der Basis von Cloud Computing abgeschlossen. Dabei erlangen datenschutzrechtliche Fragen besondere Bedeutung. Denn der Schutz personenbezogener Daten hat in Deutschland Verfassungsrang. Unternehmen sind verpflichtet, sowohl im internen Bereich, v.a. Personalbereich, als auch gegenüber Kunden die vielfältigen Vorgaben des deutschen und europäischen Datenschutzrechts einzuhalten, insbesondere sind die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten und innerbetrieblich umzusetzen.

Die IT-Infrastruktur Ihres Unternehmens und die Prozesse wie z.B. Archivierung von E-Mail-Korrespondenz müssen rechtskonform erfolgen. Werden Daten in Data Center ausgelagert, sind zudem die besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen und Regularien zu beachten.

Nach den allgemeinen Gesetzen müssen alle Unternehmen im Rahmen der Compliance sicherstellen, dass ihre IT-Systeme vor Angriffen geschützt sind und Maßnahmen ergreifen, um die Folgen eines erfolgten Angriffs zu minimieren. Die Datenschutz-Grundverordnung regelt u.a. Anforderungen an die technische Sicherheit an Systemen. Anbieter kommerzieller digitaler Dienste müssen zudem das IT-Sicherheitsgesetz beachten, u.a. müssen technische und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz von Kundendaten getroffen werden und die Sicherheitsstandards dem Stand der Technik entsprechen und regelmäßig kontrolliert werden. Für Betreiber kritischer Infrastruktur (KRITIS) gelten besondere Anforderungen gemäß der BSI-KritisV.

Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

  • Gestaltung von Cloud Computing Verträgen
  • Vereinbarungen über Auftragsdatenverarbeitung
  • Erstellung und Umsetzung betrieblicher Datenschutz-Konzepte
  • Prüfung von Maßnahmen zur IT-Sicherheit auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen.

EVB-IT

Staatliche Aufträge werden in der Regel in streng formalisierten Verfahren vergeben. Eine kommentierte Version der EVB-IT Überlassung Typ A finden Sie in unserem Buch „Allgemeine Geschäftsbedingungen von IT-Verträgen: Wirksame Gestaltung und Verwendung für Praktiker“, Heidelberg, 7. Aufl. 2023. Erläuterungen zu den EVB-IT finden Sie auch in unserem Buch „Beschaffung von IT-Leistungen“, Heidelberg, 2. Aufl. 2022.

Wir unterstützen sowohl die staatliche Seite als auch die Anbieterseite mit folgenden Leistungen:

  • Prüfung der anwendbaren EVB-IT
  • Zuschnitt der EVB-IT auf den konkreten Fall
  • Beratung über die Auswirkungen der EVB-IT

Die EVB-IT kommen in der Regel in Vergabeverfahren zur Anwendung. Auch dort unterstützen wir die öffentliche Hand und die Bieterseite, Näheres finden Sie hier.

Einsatz von Freelancern

Beim Einsatz von IT-Freiberuflern treffen konträre Interessen aufeinander: Der IT-Freiberufler muss darauf achten, dass seine berufliche Freiheit vertraglich nicht unzumutbar eingeschränkt wird. Umgekehrt muss ein Unternehmen, das Freiberufler beschäftigt, darauf achten, dass sein Bestand an Kunden und Vertragspartnern vor einer potenziellen direkten Tätigkeit des IT-Freiberuflers geschützt wird, damit die geleistete Akquisition des Endkunden geschützt bleibt. Abwerbungsverbote und Wettbewerbsverbote sind zu beachten, soweit sie wirksam vereinbart sind. Fragen zur (verbotenen) Arbeitnehmerüberlassung müssen beachtet und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten und umgesetzt werden.

Wir beraten Sie bei

  • Vertragsverhandlungen
  • der Vertragsgestaltung
  • Bewertung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten

Internetrecht, Social Media, E-Commerce

Jedes Unternehmen nutzt das Internet für Zwecke der Werbung und des Vertriebs eigener Leistungen und Produkte. Was nicht jeder weiß: Im Internet und Online-Vertrieb gelten sämtliche Gesetze, die auch für den Offline-Handel gelten gleichermaßen. Dazu kommen dann aber eine Vielzahl von Spezialgesetzen, die ergänzend zu beachten sind. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, es gelten sogar noch mehr Gesetze als offline.

Wie bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Vertragsbedingungen für E-Commerce
  • Nutzungsbedingungen für Internet-Plattformen
  • Datenschutzkonzepte für Internet-Plattformen
  • Beratung im Zusammenhang mit Social Media
  • Bekämpfung von Fake News
  • Klärung domainrechtlicher Fragen