Staatliche Aufträge werden in der Regel in streng formalisierten Verfahren vergeben. Ein formaler Fehler im Angebot kann dazu führen, dass der Bieter bei der Vergabe nicht berücksichtigt wird. Nachbesserungen am Angebot sind in der Regel nicht möglich. Bestehen Fehler oder Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen oder im Verfahren, muss der Bieter innerhalb weniger Tage dagegen vorgehen, danach kann sich ein Bieter nicht mehr auf Mängel berufen. Umgekehrt muss die öffentliche Hand darauf achten, keine Fehler in den Ausschreibungsunterlagen und im Vergabeverfahren zu begehen, da dies zur Aufhebung des gesamten Verfahrens führen kann. Ein rechtlich relevanter Fehler kann sich dabei nicht nur aus Verstößen gegen Formvorschriften ergeben, sondern auch aus Umständen, die zur Benachteiligung eines Bieters führen können. Erläuterungen zum Vergaberecht finden Sie auch in unserem Buch „Beschaffung von IT-Leistungen“, Heidelberg, 2. Aufl. 2022.
Wir unterstützen sowohl die staatliche Seite als auch die Anbieterseite mit folgenden Leistungen:
- Unterstützung der Bieter bei der Angebotserstellung und der öffentlichen Hand bei der Erstellung von Vergabeunterlagen
- Beratung und Unterstützung im Vergabeverfahren, z.B. Erhebung und Beantwortung von Rügen
- Prüfung der Erfolgsaussichten von Nachprüfungsverfahren und Vertretung in Nachprüfungsverfahren
Staatliche Aufträge im IT-Bereich werden häufig auf Grundlage der EVB-IT vergeben. Auch dort unterstützen wir die öffentliche Hand und die Bieterseite, Näheres finden Sie hier.