Eine Marke darf grundsätzlich nur durch den Markeninhaber benutzt werden. Davon gibt es aber Ausnahmen. Denn manchmal ist es für die eigene Tätigkeit erforderlich, eine fremde Marke zu verwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt, wann eine fremde Bildmarke verwendet werden darf und wann nur eine fremde Wortmarke.
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