Bei einem Werkvertrag muss – nach der Abnahme – der Auftraggeber beweisen, ob der Auftragnehmer für einen Mangel verantwortlich ist.

Wenn der Auftraggeber einen Mangel meldet und sich bei der Mangelsuche dann herausstellt, dass der Auftragnehmer gar nicht für den Mangel verantwortlich war oder gar kein Mangel vorlag, möchte der Auftragnehmer oft Schadensersatz für seine Aufwendungen bei der Mängelsuche. In mehreren aktuellen Urteilen hat der BGH Entscheidungen zu diesen Fragen getroffen.

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